(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmern mit
Smart FeWo | Sabine Zay
Barbarastraße 11
82140 Olching
nachstehend „Smart FeWo“ oder „Auftragnehmer“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können persönlich, postalisch, per Messenger, per E-Mail, im Kennenlerngespräch oder über die Website zustande kommen. Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information des Auftraggebers. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nicht anerkannt, es sei denn, Smart FeWo hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.
(4) Neben diesen AGB schließt Smart FeWo in den Fällen, in denen Smart FeWo als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 EU-DSGVO tätig wird, einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Dieser Vertrag regelt die Besonderheiten der Auftragsverarbeitung abschließend.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn
a) der Auftraggeber als Unternehmer die Leistung von Smart FeWo bucht,
b) der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
c) der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Gegenüber Schweizer Verbrauchern gilt ausschließlich materielles Schweizer Recht. Für Unternehmerkunden aus der Schweiz wird deutsches Recht vereinbart.
(5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Vertragsabschlusses.
(1) Smart FeWo bietet Dienstleistungen im Bereich der professionellen Verwaltung von Ferienwohnungen und Ferienimmobilien an. Die Leistungen umfassen insbesondere die Vermittlung, Organisation und Abwicklung von Kurzzeitvermietungen.
(2) Smart FeWo erbringt die Leistungen in zwei verschiedenen Geschäftsmodellen:
a) Verwaltungsmodell: Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der Ferienimmobilie. Smart FeWo übernimmt als Geschäftsbesorger die vollständige operative Verwaltung und Vermietung der Ferienwohnung. Smart FeWo tritt dabei im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Auftraggebers gegenüber den Gästen als Vermieter auf.
b) Arbitrage-Modell: Smart FeWo mietet die Immobilie gewerblich vom Auftraggeber an und betreibt diese eigenständig als Ferienwohnung. Der Auftraggeber erhält eine feste monatliche Miete. Das unternehmerische Risiko liegt vollständig bei Smart FeWo.
(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Verwaltungsvertrag bzw. Mietvertrag zwischen den Parteien. Diese AGB ergänzen die individuellen Vereinbarungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen die individuellen Vereinbarungen diesen AGB vor.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Smart FeWo stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme dar.
(2) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Smart FeWo vorgelegte Angebot. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines individuellen Verwaltungsvertrags (Verwaltungsmodell) oder eines gewerblichen Mietvertrags (Arbitrage-Modell) durch beide Parteien zustande. Mit Unterzeichnung akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB.
(3) Dem Vertragsschluss geht in der Regel ein unverbindliches Kennenlerngespräch voraus, in dem die Rahmenbedingungen, der Leistungsumfang und die wirtschaftliche Eignung der Immobilie geprüft werden.
(1) Im Rahmen des Verwaltungsmodells übernimmt Smart FeWo – je nach individueller Vereinbarung – insbesondere folgende Leistungen:
a) Einrichtung und Pflege von Property Management Systemen sowie Anbindung an Buchungsportale (z. B. Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt);
b) Automatisierte Synchronisation von Kalendern, Verfügbarkeiten und Preisen einschließlich Dynamic Pricing;
c) Professionelle Gästekommunikation vor, während und nach dem Aufenthalt;
d) Koordination und Qualitätskontrolle der Reinigung und des Housekeepings;
e) Organisation und Beauftragung von Dienstleistern (z. B. Handwerker, Wartungsdienste);
f) Zahlungsabwicklung über die IHK-zertifizierte Verwaltung gemäß § 34c GewO mit monatlicher Abrechnung und Auszahlung an den Auftraggeber;
g) Einrichtung und Betreuung von Zusatzleistungen für Gäste (z. B. Brötchenservice, smarte Türöffner).
(2) Smart FeWo tritt im Verwaltungsmodell im eigenen Namen als Vermieter gegenüber den Gästen auf, handelt jedoch wirtschaftlich auf Rechnung des Auftraggebers (Geschäftsbesorgung). Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der Immobilie und wirtschaftlicher Empfänger der Mieteinnahmen. Die Gäste stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber.
(3) Smart FeWo schuldet eine ordnungsgemäße Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere kann keine bestimmte Auslastung oder ein bestimmter Umsatz garantiert werden.
(1) Im Rahmen des Arbitrage-Modells mietet Smart FeWo die Immobilie des Auftraggebers gewerblich an und zahlt eine vertraglich vereinbarte, feste monatliche Miete.
(2) Smart FeWo übernimmt eigenständig und auf eigene Kosten:
a) Die vollständige Ausstattung der Immobilie (Möbel, Bettwäsche, Geschirr, Dekoration etc.);
b) Den Abschluss aller erforderlichen Versicherungen (Haftpflicht, Inventarversicherung etc.);
c) Die gesamte Verwaltung, Vermarktung und Vermietung als Ferienwohnung;
d) Die Gästekommunikation, Reinigung, Instandhaltung und alle weiteren operativen Aufgaben.
(3) Das unternehmerische Risiko (insbesondere Leerstand, Stornierungen, Gästeschäden) trägt ausschließlich Smart FeWo. Die vereinbarte Miete wird unabhängig von der Auslastung der Ferienwohnung gezahlt.
(4) Die Einzelheiten, insbesondere Miethöhe, Vertragslaufzeit und Nutzungsregelungen, werden in einem separaten gewerblichen Mietvertrag geregelt.
A. Verwaltungsmodell
(1) Die Vergütung für das Verwaltungsmodell erfolgt in Form einer prozentualen Provision auf die erzielten Mieteinnahmen (Nettomieteinnahmen nach Abzug von Portalgebühren). Die genaue Höhe der Provision wird im individuellen Verwaltungsvertrag festgelegt.
(2) Smart FeWo nimmt die Zahlungen der Gäste über die IHK-zertifizierte Verwaltung (§ 34c GewO) direkt ein. Die Auszahlung an den Auftraggeber erfolgt monatlich nach Abzug der vereinbarten Provision und etwaiger weiterer vereinbarter Kosten. Der Auftraggeber erhält hierzu eine detaillierte monatliche Abrechnung.
(3) Zusätzlich vereinbarte Leistungen (z. B. Ersteinrichtung, besondere Dienstleistungen, Buchführung) werden gesondert nach vorheriger Absprache berechnet.
B. Arbitrage-Modell
(4) Im Arbitrage-Modell erhält der Auftraggeber eine feste monatliche Miete, deren Höhe im gewerblichen Mietvertrag vereinbart wird. Die Miete ist monatlich im Voraus fällig.
(5) Sämtliche Kosten der Ferienvermietung (Ausstattung, Versicherungen, Reinigung, Instandhaltung, Vermarktung) trägt Smart FeWo.
C. Zahlungsverzug
(6) Rechnungen von Smart FeWo sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang fällig, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Frist vereinbart wurde.
(7) Sollte bis zum 15. des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats keine Zahlung eingegangen sein, erhält der Auftraggeber eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, sendet Smart FeWo eine Mahnung. Ab Verzugseintritt fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB), 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB).
(8) Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen ist Smart FeWo berechtigt, die offene Forderung zur Beitreibung an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(9) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Smart FeWo ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder rechtskräftig titulierte Gegenforderungen.
(10) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Smart FeWo berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen oder zurückzuhalten, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen der Leistungsunterbrechung besteht in diesem Fall nicht.
A. Verwaltungsmodell
(1) Der Verwaltungsvertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
B. Arbitrage-Modell
(3) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen für das Arbitrage-Modell werden im jeweiligen gewerblichen Mietvertrag individuell vereinbart. In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit 3 bis 5 Jahre.
(4) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewerbemietrechts, soweit im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
C. Außerordentliche Kündigung
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Modelle unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
(6) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Nichtzahlung der vereinbarten Vergütung oder Miete trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung;
b) Wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber gemäß § 10 dieser AGB;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse;
d) Entzug oder Nichterteilung erforderlicher behördlicher Genehmigungen für die Ferienvermietung;
e) Wesentlicher Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten gemäß § 12 dieser AGB.
(7) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend).
(1) Smart FeWo ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer und Dritte einzusetzen (z. B. Reinigungskräfte, Handwerker, Wartungsdienste, technische Dienstleister).
(2) Smart FeWo wählt Subunternehmer sorgfältig aus und überwacht deren Leistungserbringung. Smart FeWo haftet für das Verschulden von Subunternehmern wie für eigenes Verschulden, soweit diese als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB tätig werden.
(3) Die Kostentragung für Subunternehmerleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Geschäftsmodell:
a) Verwaltungsmodell: Die Kosten für Subunternehmerleistungen (z. B. Reinigung, Handwerker, Wartung, Reparaturen) trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Smart FeWo übernimmt ausschließlich die Organisation und Koordination, nicht jedoch die Instandhaltungspflicht oder die Kostenlast für die Immobilie. Die Kosten werden dem Auftraggeber transparent ausgewiesen und über die monatliche Abrechnung weiterberechnet.
b) Arbitrage-Modell: Die Verteilung der Kosten für Subunternehmerleistungen richtet sich nach den Regelungen des individuellen gewerblichen Mietvertrags. Dort wird festgelegt, welche Kosten der Auftraggeber (z. B. substanzerhaltende Maßnahmen) und welche Kosten Smart FeWo (z. B. betriebsbedingte Instandhaltung, Handwerker) trägt.
A. Allgemeine Mitwirkungspflichten
(1) Damit Smart FeWo die vereinbarten Leistungen erfolgreich erbringen kann, ist die aktive Mitwirkung des Auftraggebers unerlässlich. Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, alle notwendigen Unterlagen, Informationen, Zugänge und Genehmigungen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Bleibt die Mitwirkung des Auftraggebers ganz oder teilweise aus, ist Smart FeWo berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder zu unterbrechen, ohne zum Ersatz eines dadurch entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
(3) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, der durch unzureichende Zuarbeit des Auftraggebers entsteht, gehen nicht zu Lasten von Smart FeWo. Etwaiger Mehraufwand wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Smart FeWo wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit erläutern, welche Informationen, Daten und Unterlagen benötigt werden, übernimmt jedoch keine Verpflichtung, im konkreten Fall zu ermitteln, ob die Informationen vollständig sind.
B. Verwaltungsmodell
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Immobilie in einem vermietungsfähigen Zustand ist und alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere die Nutzungsänderung für die Ferienvermietung) vorliegen.
(6) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit den Mieteinnahmen selbst verantwortlich. Smart FeWo stellt hierfür die monatlichen Abrechnungen bereit, leistet jedoch keine Steuerberatung.
(7) Zeiträume, in denen der Auftraggeber die Immobilie selbst nutzen möchte, sind Smart FeWo rechtzeitig (mindestens 4 Wochen im Voraus) mitzuteilen. Bereits bestätigte Buchungen gehen vor.
C. Arbitrage-Modell
(8) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Immobilie gewerblich vermietet werden darf und alle erforderlichen Genehmigungen (insbesondere die Nutzungsänderung) vorliegen oder beantragt werden.
(9) Der Auftraggeber stellt die Immobilie in einem vertraglich vereinbarten Zustand zur Verfügung. Die Erhaltungspflichten werden im Mietvertrag geregelt.
(1) Die nachfolgenden Haftungsregelungen gelten für die allgemeinen Geschäftsbeziehungen zwischen Smart FeWo und dem Auftraggeber. Für das Arbitrage-Modell gelten ausschließlich die Haftungsregelungen des jeweiligen gewerblichen Mietvertrags. Für das Verwaltungsmodell können im individuellen Verwaltungsvertrag weitergehende oder konkretisierende Haftungsregelungen vereinbart werden, die diesen AGB vorgehen.
(2) Smart FeWo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Smart FeWo oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Smart FeWo haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Smart FeWo, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Smart FeWo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende betragliche Haftungsbegrenzung kann im individuellen Verwaltungsvertrag vereinbart werden.
(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen, Schäden aus Betriebsunterbrechungen oder Vermögensschäden, die nicht unmittelbar am Vertragsobjekt eintreten, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Für den Verlust von Daten haftet Smart FeWo nur, soweit die Haftungsvoraussetzungen gemäß den vorstehenden Absätzen vorliegen und der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(7) Wird Smart FeWo von Dritten aufgrund von Informationen, Inhalten oder Materialien, die der Auftraggeber bereitgestellt hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Smart FeWo von der Haftung frei und erstattet sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen.
(8) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit Smart FeWo einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Sie gelten ferner nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Soweit die Haftung von Smart FeWo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Smart FeWo.
A. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
(3) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen, die bereits vor der Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt waren, unabhängig von der anderen Partei entwickelt wurden oder ohne Verschulden einer Partei öffentlich zugänglich geworden sind.
(4) Für jede schuldhafte Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
B. Datenschutz
(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter verwaltung-ferienwohnung.de/datenschutzerklaerung zu entnehmen.
(6) Im Verwaltungsmodell tritt Smart FeWo gegenüber den Gästen als Vermieter und damit als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung der Gästedaten auf. Soweit Smart FeWo im Rahmen der Verwaltung darüber hinaus personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Geschäftspartner verarbeitet, schließen die Parteien – sofern erforderlich – einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(7) Wird kein Auftragsverarbeitungsvertrag benötigt, die Zusammenarbeit erfordert jedoch den Austausch vertraulicher Informationen, schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung ab.
(1) Die Marke „Smart FeWo“ ist eine eingetragene Marke von Sabine Zay. Sämtliche Rechte an der Marke, dem Logo und den von Smart FeWo entwickelten Prozessen, Vorlagen und Systemen verbleiben bei Smart FeWo.
(2) Der Auftraggeber erhält kein Recht zur Nutzung der Marke oder der Materialien von Smart FeWo über den Vertragszweck hinaus.
(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorismus, Streiks oder vergleichbare Umstände, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
(2) Die Partei, die von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer.
(3) Im Falle höherer Gewalt werden die vertraglichen Leistungen beider Parteien für die Dauer der Behinderung ausgesetzt. Bereits gezahlte Vergütungen oder Mieten verbleiben für diese Zeit bei Smart FeWo. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann der Auftraggeber die Zahlung für den Zeitraum der Aussetzung pausieren.
(4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten. Vorab gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen sind von Smart FeWo zu erstatten.
(5) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, wird der Vertrag aufgelöst. Smart FeWo erstellt eine Endabrechnung, in der die erbrachten Leistungen und geleisteten Zahlungen aufgelistet werden. Etwaige Nachzahlungen oder Gutschriften sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Endabrechnung auszugleichen.
(6) Weitergehende Ansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die für sich entstandenen Schäden selbst.
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag als Fernabsatzvertrag (z. B. über das Internet, per E-Mail oder Telefon) geschlossen, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss.
(2) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und auf der Website unter verwaltung-ferienwohnung.de abrufbar ist.
(3) Bei den Dienstleistungen von Smart FeWo gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheit: Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass Smart FeWo vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, verliert der Auftraggeber sein Widerrufsrecht, wenn Smart FeWo die Leistung vollständig erbracht hat. Bei einer nur anteiligen Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist steht Smart FeWo auch bei einem Widerruf die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu.
(4) Auf die vorstehende Besonderheit wird der Auftraggeber im Angebot bzw. Verwaltungsvertrag gesondert hingewiesen.
(1) Smart FeWo behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Sachliche Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Anpassungen des Leistungsangebots von Smart FeWo oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse.
(2) Bei wesentlichen Änderungen, die den Auftraggeber betreffen, informiert Smart FeWo den Auftraggeber rechtzeitig in Textform über die geplanten Änderungen.
(3) Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Smart FeWo wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Frist gesondert hinweisen.
(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (E-Mail ist ausreichend). Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Smart FeWo aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Smart FeWo (Olching). Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Smart FeWo (Olching). Smart FeWo ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Smart FeWo weist darauf hin, dass dem Auftraggeber neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Smart FeWo nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.
Version 1.4
Stand Februar 2026